27 % der HR-Profis haben eine globale Neueinstellung schon einmal fehlklassifiziert, was kostspielige Risiken birgt. Mit Expertenrat von Rippling gelingt Ihnen der Übergang vom globalen Auftragnehmer zum Mitarbeiter garantiert.
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Mit Freelancern belasten weder die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge noch Benefits oder bezahlte Abwesenheiten Ihre Finanzen.
Nach der Vertragsunterzeichnung des Freelancers erfolgen die Hintergrundprüfung, die Dateneingabe für die Entgeltabrechnung und die Erstellung einer dienstlichen E-Mail-Adresse – und zwar alles in einem Prozess.
Dank flexibel wählbaren Währungen und nicht anfallenden lokalen Steuern und Benefits sparen Sie nicht nur Geld, sondern auch Administrationsaufwand.
Unternehmen sollten regelmäßig prüfen, ob Freelancern eine reguläre Stelle angeboten werden sollte, um kostspielige Risiken einzudämmen, die das weitere Wachstum bedrohen können.

71 % der HR-Profis sind der Meinung, dass Investoren vor Start-ups mit nachgewiesenen Compliance-Problemen eher zurückschrecken. Überprüfen Sie daher kontinuierlich Ihre Compliance-Abläufe, um bei Finanzierungsrunden oder Fusionen und Übernahmen zu überzeugen.

Ein falscher Klick und ein ausgeschiedener Arbeitnehmer könnte aufgrund einer Fehlklassifizierung klagen – auch wenn die Person sich dazu entschieden hatte, als Freelancer zu arbeiten. Der proaktive Umgang mit Risiken schützt Sie vor späteren Rechtsstreitigkeiten.

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum mit einem Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis, für das strengere und besser umsetzbare Richtlinien gelten als unter einer Vereinbarung zum Urheberrechtsschutz mit einem Freelancer.

Um Ihre Belegschaft international auszuweiten, benötigen Sie ein konkurrenzfähiges Benefits-Paket und ein rechtssicheres Beschäftigungsmodell oder Unterstützung für Expats, um begehrte Kandidaten anzuziehen.
Anhand einer Risikoeinschätzung und nach der Auswahl des stimmigsten Beschäftigungsmodells entscheiden Sie, ob Sie bestimmte Freelancer als Mitarbeiter einstellen sollten.
Dank eines einfachen Übergangsworkflows mit automatischer Compliance wird ein Freelancer sehr schnell zum Mitarbeiter.
In einer All-in-one-Lösung bleiben alle Daten des Arbeitnehmers erhalten, unabhängig von dessen Beschäftigungsstatus.
Ein Organigramm, eine Berichtszentrale und ein Satz Richtlinien für alle(s).
Als EOR-Anbieter unterstützt Rippling Sie dabei, Mitarbeiter in Märkten einzustellen, zu bezahlen und mit Benefits auszustatten, in denen Sie keine eigene Gesellschaft betreiben. Sie erhalten eine zentrale Plattform, die mit Ihrem Unternehmen mitwächst.

Im Onboarding mit Rippling ist alles enthalten, vom Angebotsschreiben über die Leistungsanmeldung bis zur Zuweisung erforderlicher Schulungen. Ihre neuen Mitarbeiter können also sofort loslegen.

Dank Rippling gelingt die Entgeltabrechnung schnell und äußerst präzise. Wir berechnen die fälligen Steuern und melden sie auch gegenüber dem Staat.

Überzeugen Sie Spitzenkräfte mit hochwertigen, lokalspezifischen Benefits von Anbietern vor Ort. Rippling kümmert sich um alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, damit Ihre Compliance gesichert ist.

Mit Rippling können Sie globale Auftragnehmer nach Belieben und rechtssicher engagieren, bezahlen und verwalten.

Unsere Bibliothek umfasst Dutzende lokalspezifische Freelancer-Verträge, die vom Rechtsberater des jeweiligen Landes geprüft wurden.

Einfache, nachvollziehbare Rechnungsstellung und blitzschnelle Bezahlung – auch länderübergreifend und in mehr als 50 Währungen –, das ist Rippling.

Rechnungen und Auszahlungen werden synchronisiert, Richtlinien und Genehmigungen sind automatisiert. Und Freelancer werden auf derselben Plattform verwaltet wie Ihre Angestellten.

Erfahren Sie aus erster Hand, wie Rippling Ihnen das Onboarding und die Verwaltung Ihrer globalen Belegschaft erleichtert.
Ein EOR-Anbieter (EOR = Employer of Record) bzw. rechtlicher Arbeitgeber ist eine Organisation, die Mitarbeiter weltweit im Auftrag ihrer Kunden rechtlich anstellt und bezahlt. Unternehmen nutzen EOR-Anbieter oft zur Einstellung internationaler Mitarbeiter, damit sie im jeweiligen Land nicht extra eine Gesellschaft anmelden müssen, denn das ist mitunter sehr komplex, teuer und zeitintensiv. EOR-Anbieter übernehmen die Verantwortung für das Beschäftigungsverhältnis im Ausland und müssen die Einhaltung des lokalen Arbeitsrechts gewährleisten. Sie können Aufgaben wie die Bezahlung von Gehältern und Steuern, Einwanderung, Schutz geistigen Eigentums und vieles mehr unterstützen.
Ein Freelancer leistet vertraglich vereinbarte Dienste, ohne beim Auftraggeber angestellt zu sein. Im Gegensatz zu Mitarbeitern bezahlen Freelancer ihre Steuern und Benefits selbst. Außerdem arbeiten sie gewöhnlich auf Projekt- oder Terminbasis.
Es könnte vorteilhaft sein, einen Freelancer einzustellen, wenn eine langfristige Rolle besetzt werden muss, regelmäßige Arbeitsstunden zu leisten sind oder Sie schlicht die Ausführung der Arbeit unmittelbar unter Kontrolle haben müssen. Ein solcher Übergang zum Mitarbeiter kann auch nötig sein, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und das Risiko einer Fehlklassifizierung einzudämmen.
Freelancer als Mitarbeiter einzustellen, kann das Mittel der Wahl sein, um Arbeitsgesetze einzuhalten und den Arbeitsprozess engmaschiger zu kontrollieren. Außerdem fördert es den Teamgeist, wenn Mitarbeiter vollständiger Teil des Unternehmens mitsamt Unternehmenskultur und Benefits-System sind.
Beurteilen Sie vor dem Übergang vom Freelancer zum Mitarbeiter zunächst, ob eine unbefristete Stelle erforderlich ist, und befassen Sie sich eingehend mit dem lokalen Arbeitsrecht. Entwerfen Sie dann ein formelles Beschäftigungsangebot, stellen Sie die Bezahlung auf Gehalt um, hinterlegen Sie die Personalie in Ihren HR-Systemen und aktualisieren Sie den Steuer-, Benefits- und Compliance-Status.
Es kann juristische Fallstricke und betriebliche Einschränkungen geben, die manchen Unternehmen die Umwandlung von Freelancern zu Mitarbeiter erschweren. Es kommt auf die Struktur des Unternehmens, die Art der zu verrichtenden Arbeit, das Einverständnis des Freelancers sowie lokale und internationale Beschäftigungsgesetze an.